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Unser politisches Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter adäquat zu schützen. Gleichzeitig bleibt aber grundgesetzliche Auftrag des Parlamentes, das festgelegte Eigentumsrecht nicht über Gebühr zu beschneiden.
Eine gute medizinische Versorgung, eine Stärkung der Wirtschaft und ein leistungsorientiertes Bildungssystem
Das EuGH-Urteil vom 16. November 2023 hat unmissverständlich klargestellt, dass wirksame Rechtsbehelfe nach Art. 17 JI-Richtlinie vorhanden sein müssen. Das bloße Abwarten auf europäischer Ebene entbindet den deutschen und nordrhein-westfälischen Gesetzgeber nicht von seiner Pflicht, jetzt zu handeln.