Ihr Beispiel macht sehr deutlich, welche praktischen Herausforderungen die neuen Vorgaben gerade für Kleinstunternehmen mit sich bringen.
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Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf soll die Frühstartrente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden. Hintergrund für den Einstieg mit diesem Jahrgang ist insbesondere, dass diese Kinder 2026 sechs Jahre alt werden und damit grundsätzlich über den gesamten vorgesehenen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr von der Förderung und dem langfristigen Kapitalaufbau profitieren können.
Der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 hat zunächst einen praktischen Grund: Diese Kinder sind 2026 sechs Jahre alt.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass es für ältere Jugendliche enttäuschend ist, wenn sie zunächst nicht davon profitieren.
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.