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Robin Wagener
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Frage von Kathrin F. •

Kommt eine Bagatellgrenze bei der Verpackungspflicht? Ich stelle den EU-Versand sonst ein

Sehr geehrter Herr Wagener,

ich betreibe einen kleinen Onlineshop in Ihrem Wahlkreis. Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab dem 12. August 2026.

Ich verschicke im Jahr 30 Pakete in ca. 10-15 andere EU-Länder. Für jedes dieser Länder brauche ich eine eigene Registrierung und einen Bevollmächtigten. Kosten: mehrere hundert Euro pro Jahr und Land. Mein gesamter Auslandsumsatz liegt bei ca. 1000 Euro im Jahr.

Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Ich stelle den Versand ins EU-Ausland deshalb ein.

Der Bundestag hat das Durchführungsgesetz am 11.06.2026 beschlossen. In der Anhörung des Umweltausschusses am 06.05.2026 war kein Vertreter des kleinteiligen Onlinehandels geladen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der für Herbst 2026 angekündigten EU-Überprüfung eine verbindliche Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen kommt? Bitte ja oder nein.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau F.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur neuen EU-Verpackungsverordnung und die konkrete Schilderung Ihrer Situation.

Ihr Beispiel macht sehr deutlich, welche praktischen Herausforderungen die neuen Vorgaben gerade für Kleinstunternehmen mit sich bringen. Wir teilen die Sorge, dass Unternehmen, die wie Sie nur sehr geringe Verpackungsmengen in andere Mitgliedstaaten versenden, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden dürfen. Dafür braucht es einheitliche Regelungen in der EU.

Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament Änderungsanträge eingebracht, die Kleinstunternehmen, die weniger als eine Tonne Verpackungen pro Jahr in einen anderen Mitgliedstaat exportieren, von der entsprechenden Verpflichtung einen Bevollmächtigten zu ernennen ausnehmen würden. Diesen Vorschlag unterstütze ich ausdrücklich und kann Ihre Frage insofern mit Ja beantworten. Leider stehen derzeit die Mitgliedstaaten auf der Bremse und bearbeiten den Vorschlag der Europäischen Kommission nicht weiter. Dadurch kommt der Gesetzgebungsprozess zur Aufhebung der Verpflichtung derzeit nicht voran.

Wenn Sie Ihre Bedenken daher auch gegenüber Mitgliedern der Regierungsparteien im Bundestag oder dem zuständigen Bundesumweltministerium zum Ausdruck bringen, kann dies zusätzlichen politischen Druck erzeugen. Wir hoffen, dass im Rahmen des geplanten Pakets für Kreislaufwirtschaft ein Ansatz gefunden werden kann, der Kleinstunternehmen spürbar entlastet, unverhältnismäßige Bürokratie abbaut und zugleich die Funktionsfähigkeit sowie die Finanzierung der Recycling- und Entsorgungssysteme langfristig sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Robin Wagener

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