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Meine Aussage bestätigt sich jeden Monat mit der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen.

Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).


Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.