
Sehr geehrter Herr Schreiber,
Sehr geehrter Herr Schreiber,
(...) Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass erst ab einer Haftzeit von vollen sechs Monaten ein Anspruch auf Entschädigung nach dem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besteht. (...)
(...) nein, ich muss Ihnen mitteilen, dass Hinterbliebene keinen Anspruch auf die Ehrenpension für SED-Opfer geltend machen können. Die Ehrenpension ist höchst persönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar. (...)
(...) Zusätzlich wollen wir bei der Riester-Rente für die ab 2008 geborenen Kinder die Kinderzulage anheben und für junge Beschäftigte einen Berufseinsteiger-Bonus einführen. Mit der Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung und diesen Maßnahmen wird die zusätzliche Altersvorsorge auf eine noch solidere Grundlage gestellt. (...)
Sehr geehrter Herr Sieg,
gerne verweise ich auf meine Antwort an Sie vom 16.07.2007 sowie auf meine Antwort an Herrn Wirtz von heute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann