
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Die Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin gilt nach der Gemeindeordnung als ehrenamtliche Tätigkeit. So heißt es darin: „Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten eine Aufwandsentschädigung; ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher sowie Bürger, die ein anderes Ehrenamt ausüben, können eine Aufwandsentschädigung erhalten. (...)
(...) Allerdings hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte bereits bei dem Jenaer Europarechtler Prof. Eichenhofer ein Gutachten eingeholt, welches die Zulässigkeit der deutschen Altershöchstgrenze für Ärzte aus europarechtlicher Sicht in Zweifel zieht. Aus diesem Grund halte ich ein mögliches Einschalten des Europäischen Gerichtshofes in diesem Fall für den richtigen Weg, um gegen diese Altersdiskriminierung vorzugehen. (...)
(...) ich teile Ihre Auffassung, daß die Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosegeld II die Menschenwürde verletzen, nicht. Träfe Ihre Auffassung zu, hätte das Bundesverfassungsgericht längst die entsprechenden Gesetze für nichtig erklärt. (...)
Sehr geehrter Herr Degener,
haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre zweite Aussage zum Thema Grundeinkommen. Gerne bin ich dazu bereit, die aufgeworfene Problematik weiter mit Ihnen zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen