Frage von Willi W. • 03.11.2007

Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU
(...) bei einer steuerlichen Absetzbarkeit ab 21. km ergibt sich bei einer Fahrstrecke von täglich 50 Entfernungskilometern: 30 km x 0,3 € = 9,00 € x 220 Arbeitstage = 1980,00 € (...)
(...) Sie können zum 1.5.2008 in Rente gehen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Altersteilzeit getroffen haben. In diesem Fall genießen alle bis 1954 geborenen Arbeitnehmer Vertrauensschutz. Sollten Sie bis Anfang 2007 keine solche Vereinbarung getroffen haben, können sich Veränderungen bei Ihrer Altersteilzeit ergeben. (...)