Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten