Frage von Chris S. • 27.09.2023

Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist von der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung zu unterscheiden. Ersteres wird in SGB II geregelt, letztere in SGB XII.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Ich bin überzeugt, dass Sozialleistungen, die das Existenzminimum sichern, nicht aus politischen Überlegungen heraus gekürzt werden dürfen.
Derzeit setzen wir uns für mehr soziale Gerechtigkeit auf anderen Wegen ein
Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.