Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Verantwortung für das Pflegepersonalstärkungsgesetz liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Die Verantwortung für das Pflegepersonalstärkungsgesetz liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden.