Antwort 29.07.2025 von Wilhelm Korth CDU
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Jagd dient dem Gleichgewicht. Greifvögel bleiben geschützt; Eingriffe nur im Ausnahmefall. Regulierung bei Problemarten wie Kormoran sinnvoll.
Die Kornweihe ist in NRW streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Möglichkeit von Schutzprojekten sind zu überprüfen.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung.