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Ihre Sorge, dass eine stärkere Begrenzung extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen zu weiteren Einschränkungen führen könnte, ist daher nachvollziehbar. Auch die Finanzkommission Gesundheit weist selbst darauf hin, dass eine stärkere Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Anreize zur Ausweitung von Behandlungskapazitäten verringern könnte.
Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen worden. Sie war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und stellt einen Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell derzeit Machbaren dar. Solche Abwägungen sind nicht einfach und erfordern, unterschiedliche Interessen verantwortungsvoll miteinander in Einklang zu bringen.