Werden Sie am 29.04.2026 gegen die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie und für die Versorgungssicherheit stimmen?
Sehr geehrte Frau Machalet, als niedergelassene Psychotherapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag habe ich ausgehend von meiner Praxis (-7 Behandlungsplätze) hochgerechnet (*22.000 Kolleg*innen mit hälftigem Versorgungsauftrag), wieviele Behandlungsplätze durch eine Budgetierung verloren gehen werden. Ich komme konservativ geschätzt auf 126.000 Behandlungsplätze, die nachgewiesenermaßen das 3- bis 6fache ihrer Kosten einsparen und zu den effektivsten Behandlungsformen für psychische Störungen zählen. Die Budgetierung macht selbst ökonomisch keinen Sinn. Ich bitte Sie, stoppen Sie diesen in keiner Weise sinnvoll zu begründenden Spar-Irrsinn, setzen Sie sich für gesamtgesellschaftlich sinnvollere Sparmaßnahmen ein und stimmen Sie gegen die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie. (Eine Quelle: https://couch-und-agora.de/angriff-psychotherapeutische-versorgung-2026/) Mit freundlichen Grüße Katy B.
Sehr geehrte Frau B.,
am 29.04. fand keine Abstimmung statt. Über die entsprechenden Regelungen hat der Deutsche Bundestag am 10. Juli 2026 entschieden.
Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen worden. Sie war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und stellt einen Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell derzeit Machbaren dar. Solche Abwägungen sind nicht einfach und erfordern, unterschiedliche Interessen verantwortungsvoll miteinander in Einklang zu bringen.
Gleichzeitig nimmt die SPD-Bundestagsfraktion die Sorgen der psychotherapeutischen Praxen und der Patientinnen und Patienten sehr ernst. Deshalb haben wir öffentlich deutlich gemacht, dass die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Versorgung sorgfältig beobachtet werden. Sollte sich zeigen, dass es zu einer Verschlechterung der Versorgung oder zu nicht beabsichtigten Fehlentwicklungen kommt, werden wir den gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen. wir haben uns als SPD-Fraktion massiv dafür eingesetzt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf im Bundestag noch einmal deutlich verbessert wurde.
Unser gemeinsames Ziel bleibt eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Deshalb werden wir die Umsetzung der beschlossenen Regelungen eng begleiten und die Rückmeldungen aus der Praxis in die weitere parlamentarische Arbeit einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

