Wie soll Budgetierung längere Wartezeiten verhindern, wenn der Bedarf an Psychotherapie steigt und schon heute monatelange Verzögerungen bestehen?
Hintergrund & Belege:
• Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten und kostenintensivsten Krankheitsgruppen in Deutschland.
• Studien und Berichte der Kassen (z. B. Fehlzeiten-Reports) zeigen steigende Inanspruchnahme und wachsenden Bedarf.
• Bereits jetzt bestehen in vielen Regionen Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen Therapieplatz.
• Budgetierungen wirken in der Praxis wie eine Leistungsbegrenzung, da zusätzliche Behandlungen wirtschaftlich unattraktiv oder nicht refinanziert sind.
• Versorgungssicherheit bedeutet laut Sozialgesetzbuch eine bedarfsgerechte, flächendeckende und zeitnahe Behandlung – dies könnte durch starre Budgets unterlaufen werden.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen zentrale Punkte der aktuellen Debatte an. Tatsächlich ist seit Jahren ein steigender Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung erkennbar, während Patientinnen und Patienten vielerorts bereits heute monatelang auf einen Therapieplatz warten. Diese Situation ist sowohl für Betroffene als auch für die Behandelnden äußerst belastend.
Ihre Sorge, dass eine stärkere Begrenzung extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen zu weiteren Einschränkungen führen könnte, ist daher nachvollziehbar. Auch die Finanzkommission Gesundheit weist selbst darauf hin, dass eine stärkere Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Anreize zur Ausweitung von Behandlungskapazitäten verringern könnte. Genau deshalb muss sehr sorgfältig geprüft werden, welche praktischen Auswirkungen die vorgesehenen Regelungen tatsächlich auf Wartezeiten und Versorgungssicherheit hätten.
Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt unter erheblichem finanziellem Druck. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und würden ohne Gegenmaßnahmen weiter ansteigen mit spürbaren Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber. Ziel des Gesetzentwurfs ist daher, die Finanzierung der GKV langfristig stabiler und verlässlicher aufzustellen.
Dabei darf aus meiner Sicht jedoch nicht der Eindruck entstehen, psychotherapeutische Versorgung solle grundsätzlich eingeschränkt oder ihr Nutzen infrage gestellt werden. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten und belastendsten Erkrankungen überhaupt. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist deshalb medizinisch, gesellschaftlich und auch volkswirtschaftlich von großer Bedeutung.
Entscheidend wird sein, dass notwendige Reformen nicht zu einer weiteren Verschärfung bestehender Engpässe führen. Lange Wartezeiten und regionale Unterversorgung dürfen nicht weiter zunehmen. Im parlamentarischen Verfahren wird deshalb sehr genau zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Regelungen mit dem Anspruch einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und zeitnahen Versorgung vereinbar sind.
Mein Maßstab bleibt dabei klar: Die gesetzliche Krankenversicherung muss finanziell tragfähig bleiben. Gleichzeitig darf dies nicht zulasten einer funktionierenden und verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

