Antwort 07.03.2026 von Daniel Lede Abal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.
Ich verstehe sehr gut, dass es sich für Sie so anfühlt, als müssten Sie eine vermögensbezogene Steuer zahlen. Politisch setze ich mich deshalb gemeinsam mit der SPD‑Landtagsfraktion dafür ein, dass die Grundsteuer in Baden‑Württemberg gerechter ausgestaltet wird und Mieterinnen und Mieter nicht die Leidtragenden einer unausgewogenen Reform sind.
Demokratie stärken heißt auch: Wahlverfahren verständlich halten. Eine Ersatzstimme würde eher verkomplizieren als helfen.