Antwort 28.07.2026 von Maximilian Böltl CSU
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Ich lehne diese Reform und die damit verbundene Einschränkung der Auskunftsberechtigung der Bürger*innen und demokratischer Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandeln strikt ab
