Frage von Lars M. • 04.09.2024

Antwort ausstehend von Thomas Prantl AfD
Grundsätzlich können Privatinvestoren bei Bauprojekten, wie beispielsweise Spaßbädern, unter bestimmten Bedingungen durch öffentliche Mittel unterstützt werden.
Es gibt in Bund und Ländern unterschiedlichste Fördermöglichkeiten für Sporteinrichtungen, deren genaue Förderbedingungen im Einzelfall zu prüfen wären.
Private Investoren können nicht mit einem solchen Zuschuss bedacht werden, die Fördermöglichkeit richtet sich an Komunen und gemeinnützige Sportvereine und -verbände.
Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.