Antwort 14.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Es existieren in Hamburg und ganz Deutschland keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzbunker mehr, da die sogenannte Zivilschutzbindung im Jahr 2007 bundesweit aufgegeben wurde.