Frage von Ulrich K. • 03.02.2025

Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.