Frage von Dirk H. • 25.02.2025

Antwort ausstehend von Alske Freter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verpflichtendes standardisiertes Nutzen-Kosten Bewertungsverfahren, muss > 1 sein. Parameter f i d R 75% Bundesförderung. Linienführg damit nicht frei wählbar.
Ich befürworte eine Beibehaltung der U5-Planung. Andere, kosteneffizientere öffentliche Verkehrsmittel sind besser für eine nördliche Verbindung geeignet.
Plakate werden (absichtlich oder versehentlich) verdreht oder ändern durch Wettereinfluss ihre Ausrichtung, wodurch sie gelegentlich auch in Radwege hineinragen