Antwort 03.09.2026 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Werden beispielsweise Selbständige oder Beamtinnen und Beamte neu in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, fließen zunächst zusätzliche Beiträge in das System.
Werden beispielsweise Selbständige oder Beamtinnen und Beamte neu in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, fließen zunächst zusätzliche Beiträge in das System.
Zudem lösen Finanzmärkte das Problem der Alterung in der Alterssicherung nicht.