Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
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Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD
Antwort ausstehend von Serap Güler CDU
Antwort 13.05.2026 von Josef Oster CDU
Ob zum 1. Juli 2026 eine Anhebung erfolgt, kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich vorhersagen, da die Abstimmung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass finanzielle Aspekte keine demotivierende Wirkung haben, wenn es um die Planung eines möglichen Auslandsdienstes geht.
Antwort 29.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Antwort 08.05.2026 von Hülya Düber CSU
Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Antwort 29.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
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