Antwort 15.10.2026 von Anna Rasehorn SPD
Anders als beim Einwegpfand gibt es für Mehrwegflaschen keine gesetzlich festgelegte Pfandhöhe.
Anders als beim Einwegpfand gibt es für Mehrwegflaschen keine gesetzlich festgelegte Pfandhöhe.
Für uns als SPD ist klar: Die Grundsicherung muss so hoch sein, dass Menschen davon ihren notwendigen Lebensunterhalt bezahlen können. Wenn das Geld schon viele Tage vor Monatsende aufgebraucht ist, müssen wir diese Entwicklung ernst nehmen.