Frage von Cornelia P. • 05.08.2024

Antwort von Christian Bernreiter CSU • 16.08.2024
Für konkrete Fragen zur Beförderung von Schülern sowie insbesondere zur Schulwegkostenfreiheit ist das StUMK zuständig.
Für konkrete Fragen zur Beförderung von Schülern sowie insbesondere zur Schulwegkostenfreiheit ist das StUMK zuständig.
Zur Klärung Ihrer Frage Folgendes vorweg: Es gibt ja einerseits die nächtlichen Temporeduktionen auf Straßenzügen zwischen 22:00 und 6:00 und anderseits die Ausweisung von Wohngebieten als Tempo 30 Zone.
Einfache und transparente Tarife sowie Flatrate-Modelle könnten den öffentlichen Nahverkehr attraktiver gestalten
Zugstrecken reaktivieren, Plus-&Taktbus Angebot steigern, Ticketpreise stabil halten und reduzierte Abo Preise (Studi-Ticket, Schüler Ticket) ermöglichen.