Antwort 29.07.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dar und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.