Antwort 08.07.2026 von Christoph Schmid SPD
Inklusion ist ein Menschenrecht. Die SPD-Fraktion setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Die SPD-Fraktion setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein.
Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung von mir und uns als Fraktion geben.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt.