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Frage von Bernd A. •

Ungleichbewertung von Ehrenamtsentlohnung und Minijobs: Warum werden diese nicht gleich bewertet wie Mini Jobs, die den Unternehmen die Einstellung zusätzlicher Beschäftigten erspart ?

Ehrenamtliche erhalten für ihr Engagement teilweise eine Bezahlung. Zum Beispiel Lernförderung im Auftrag einer Kommune. Steuerlich kann dafür eine Pauschale von zur Zeit 3.000 Euro berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Einkommenssteuer und andere Sozialbeiträge z. B. zur GKV zu entrichten.

Bei sog. Mini Jobs sind mehr als 6.000 Euro nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ehrenamt füllt die Lücken staatlicher Versäumnisse aus.

Warum werden diese nicht gleich bewertet wie Mini Jobs, die den Unternehmen die Einstellung zusätzlicher Beschäftigten erspart ?

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