Das EU-Parlament hat über eine Verschärfung des EU-Asylrechts abgestimmt, wodurch die Anwendung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ erweitert wird. Künftig sollen Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig ablehnen können, wenn ein Nicht-EU-Staat als sicherer Drittstaat für die antragstellende Person gilt. Dies soll in drei Fällen möglich sein: wenn eine Verbindung zum Drittstaat besteht (etwa durch Aufenthalt, Familie oder kulturelle Bindungen), wenn die Person auf dem Weg in die EU durch einen sicheren Drittstaat gereist ist oder wenn ein Abkommen zwischen der EU, einem Mitgliedstaat und dem Drittland über die Aufnahme von Asylbewerber:innen besteht. Die Anwendung bleibt jedoch freiwillig und liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.
Unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich von der Anwendung der Drittstaatenregelung ausgenommen, in Sicherheitsfällen gelten jedoch weiterhin besondere, bereits beschlossene Sonderregeln. Zudem sollen Asylbewerber:innen kein automatisches Bleiberecht im EU-Staat mehr haben, solange über eine Beschwerde gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung entschieden wird.
Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten.
Der Vorschlag für eine Verordnung wurde insgesamt mit 383 Ja-Stimmen zu 238 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte getragen, während insbesondere Grüne, Linke und Sozialdemokraten dagegen stimmten. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 52 Abgeordnete dafür und 31 dagegen. Es gab fünf Enthaltungen von Mitgliedern der FDP. Bevor die neuen Regeln nun in Kraft treten, müssen sie noch formell von Parlament und Rat angenommen werden.
Das Parlament hat sich außerdem in namentlicher Abstimmung für eine Ausweitung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten ausgesprochen, um Asylverfahren zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem die Einstufung weiterer Staaten wie Marokko, Tunesien, Ägypten, Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch sowie grundsätzlich auch von EU-Beitrittskandidaten als sicher.