Bundestag Wahl 2005 - Fragen & Antworten

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Antwort 23.08.2005 von Cornelia Kerth Die Linke

Sehr geehrter Herr Böttger,

ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."