Frage von Alfred Q. • 01.04.2025

Antwort ausstehend von Stefan Rouenhoff CDU
Frage von Daniel B. • 31.03.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 08.04.2025
Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.
Frage von Karin D. • 31.03.2025

Antwort von Reinhard Brandl CSU • 01.04.2025
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
Frage von Wilhelm H. • 31.03.2025
Antwort von Stephan Brandner AfD • 31.03.2025
Es ist vollkommen abwegig, zu behaupten, dass Bürokratieabbau zu gesundheitlichen Risiken führt und somit Folgekosten verursacht