Bundestag Wahl 2025 Fragen & Antworten

Portrait von Christoph Grimm
Antwort 28.04.2025 von Christoph Grimm AfD

Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern

Portrait von Sebastian Hüller
Antwort 10.02.2025 von Sebastian Hüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.

Jens Kaufmann FDP
Antwort ausstehend von Jens Kaufmann FDP
Portrait von Simone Borchardt
Antwort 04.02.2025 von Simone Borchardt CDU

Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.

Portrait von Frank Junge
Antwort 19.02.2025 von Frank Junge SPD

Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.

Das Bild zeigt Karl Kessner, FREIE WÄHLER
Antwort 05.02.2025 von Karl Kessner FREIE WÄHLER

Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.