Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Sebastian Hüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 10.02.2025
§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.
Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort ausstehend von Jens Kaufmann FDP
Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Simone Borchardt CDU • 04.02.2025
Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.
Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Frank Junge SPD • 19.02.2025
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Karl Kessner FREIE WÄHLER • 05.02.2025
Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.
Frage von Sven J. • 04.02.2025

Antwort von Horst Krumpen Die Linke • 05.02.2025
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.