Frage von Sven J. • 04.02.2025
Antwort 05.02.2025 von Horst Krumpen Die Linke
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.
Frage von Sven J. • 04.02.2025
Antwort 28.04.2025 von Christoph Grimm AfD
Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern
Frage von Sven J. • 04.02.2025
Antwort 10.02.2025 von Sebastian Hüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.
Frage von Sven J. • 04.02.2025
Frage von Sven J. • 04.02.2025
Antwort 04.02.2025 von Simone Borchardt CDU
Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.
Frage von Sven J. • 04.02.2025
Antwort 19.02.2025 von Frank Junge SPD
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
