Bundestag Wahl 2025 Fragen & Antworten

Portrait von Sebastian Hüller
Antwort von Sebastian Hüller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.02.2025

§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von Simone Borchardt
CDU
• 04.02.2025

Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.

Portrait von Frank Junge
Antwort von Frank Junge
SPD
• 19.02.2025

Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.

Das Bild zeigt Karl Kessner, FREIE WÄHLER
Antwort von Karl Kessner
FREIE WÄHLER
• 05.02.2025

Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.

Horst Krumpen, Hafen Wismar
Antwort von Horst Krumpen
Die Linke
• 05.02.2025

Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.

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