Warum dürfen politische Parteien laut §129 Abs. 3 StGB nicht als kriminelle Vereinigung gelten, selbst wenn sie die Kriterien erfüllen? Halten Sie diese Ausnahme für gerechtfertigt?
Nach §129 StGB können Gruppen als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, wenn sie auf Straftaten ausgerichtet sind. Absatz 3 stellt jedoch politische Parteien unter einen besonderen Schutz: Selbst wenn eine Partei die Kriterien einer kriminellen Vereinigung erfüllt, bleibt sie straffrei, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Dies unterscheidet Parteien von anderen Organisationen und gewährt ihnen eine privilegierte rechtliche Stellung. Kritiker sehen darin eine rechtsstaatlich fragwürdige Sonderbehandlung, die kriminelle Strukturen innerhalb von Parteien schützen könnte. Befürworter argumentieren, dass dies notwendig sei, um politische Auseinandersetzungen nicht durch Strafrecht zu ersetzen. Wie stehen Sie zu dieser Regelung? Sollte sie bestehen bleiben oder reformiert werden?

Lieber Herr J.,
Danke für die Frage. Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern.
Wie Sie vielleicht wissen, sind Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden, so dass es zumindest denkbar ist, dass etwa ein Innenminister einen Staatsanwalt anweist aus rein politischen Gründen strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Partei anzustellen. Der Vorwurf eine "kriminelle Vereinigung" zu sein, wöge dabei in der öffentlichen Wahrnehmung sicherlich sehr schwer. Dies soll vermieden werden, denke ich.
Allerdings gelingt dies meiner Ansicht nach an anderer Stelle weniger gut, wie sich etwa bei dem ebenfalls weisungsgebundenen Verfassungsschutz mit Blick auf die AfD zeigt, was auch immer wieder in der Presse einen Widerhall findet (https://www.sueddeutsche.de/politik/parteien-afd-wirft-regierung-missbrauch-von-verfassungsschutz-vor-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240303-99-203318, https://www.welt.de/regionales/nrw/article255807126/Raum-des-Sagbaren-Wann-entdeckt-der-Verfassungsschutz-die-Meinungsfreiheit.html).
Ihnen alles Gute! Gruß Grimm, MdB