Verschärfung der Mietpreisbremse

Die Linksfraktion forderte in ihrem Gesetzentwurf, dass die sogenannte Mietpreisbremse in punkto Mietberechnung und Rügepflicht der Mieter bei unrechtmäßig erhöhter Miete abgeändert werden soll. Für den Gesetzentwurf stimmten die Grünen- und die Linksfraktion. Die Fraktionen SPD, CDU, FDP, AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmten dagegen, somit wurde dieser abgelehnt.

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Dafür gestimmt
119
Dagegen gestimmt
542
Enthalten
0
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Symbolbild Mietwohnung

In dem Gesetzentwurf forderte die Linksfraktion die transparentere Durchsetzung der Mietpreisbremse. Demnach sollen Vermieter*innen bei Mietbeginn die Berechnung der Miethöhe mit entsprechenden Belegen den Mieter*innen erläutern. Außerdem sollen Sanktionen für intransparente Vermieter*innen festgelegt werden. Hierbei soll es den Mieter*innen ermöglicht werden, bei unrechtmäßig überhöhter Miete den zu viel gezahlten Anteil ab Mietbeginn zurückzufordern und nicht, wie in der bestehenden Regelung, erst ab dem Zeitpunkt einer stattgegebenen Rüge. Zudem wären die Mieter*innen nicht mehr dazu verpflichtet einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu rügen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dem Parlament eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Linksfraktion vorgelegt, die vorschlägt diesen abzulehnen.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Grünen- und die Linksfraktion. Die Fraktionen SPD, CDU, FDP, AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten stimmten dagegen, somit wurde dieser abgelehnt.

Die Plenardebatte wurde im Zuge des Referentenentwurfs aus dem Justizministerium, der durch die Presse bekannt wurde, geführt. Auch dort wurde festgeschrieben, dass vor Mietbeginn die Vermieter*innen begründen sollen, warum sie eine Miete verlangen, die höher als gesetzlich zulässig ist.
Caren Lay der Linksfraktion kritisierte, dass die Mietpreisbremse zu viele Ausnahmen mache, um tatsächlich wirkungsvoll zu sein. Außerdem würde die große Koalition sich selbst blockieren, denn wenn die SPD eine Änderung vornehmen wollen würde, lehne die CDU/CSU diese ab.
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) monierte, dass der Gesetzesentwurf die Linken zu einfache Lösungen für ein solch komplexes Thema biete. Diese würden die Lage der Mieter*innen eher verschlechtern als verbessern, zudem halte die die CDU/CSU-Fraktion die Mietpreisbremse nicht für die einzig wahre Lösung des Problems: Man müsse sich auch auf sozialen Wohnungsbau konzentrieren, um längerfristig die steigenden Mieten zu verhindern.
Von der SPD-Fraktion äußerte sich Johannes Fechner im Plenum zum Linken-Gesetzesentwurf. Er betonte, dass der Bau von bezahlbarem Wohnraum eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde und man daher, um auch kurzfristige Lösungen zu finden, Änderungen am Mietrecht vornehmen müsse.
Kritik an der CDU/CSU-Fraktion wurde von Christian Kühn (Grüne) geäußert. Die Union weigere sich seit Jahren das Mietrecht zu optimieren und blockiere damit die wirklichen Fortschritte. Canan Bayram (ebenfalls Grüne) forderte in dem Zuge die SPD-Fraktion dazu auf, dafür zu sorgen, dass der Referentenentwurf in der GroKo durchgesetzt werde.
Eine Absage an die Mietpreisbremse wurde von der AfD, FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten Mario Mieruch erteilt:
Katharina Kloke (FDP) erklärte, dass die Mietpreisbremse gescheitert sei und abgeschafft gehöre, stattdessen solle sich lieber auf den Wohnungsbau konzentriert werden.
Die Funktionsweise der Mietpreisbremse wurde vonseiten der AfD-Fraktion durch  Jens Maier angeprangert, dadurch würde der Wohnungsmangel nur vergrößert.
Mario Mieruch (fraktionslos) gab zu bedenken, dass dadurch die Rechte der Vermieter*innen beschränkt würden.