
Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.

Ich stehe sowohl mit der Landesstraßenbaubehörde als auch dem Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt in einem sehr intensiven Austausch.

Da wir aber um die Bedeutung des gemeinnützigen Journalismus wissen, ziehen wir derzeit alle Wege in Betracht, um diesen gegen zunehmende Angriffe aus dem rechtsextremen Spektrum zu schützen.

Wir Grüne werden uns in Zukunft weiterhin für eine gesetzliche Regelung zur Gemeinnützigkeit von Journalismus einsetzen.

Die Bundesregierung hat bereits den Weg frei gemacht für eine Stärkung des gemeinnützigen Journalismus. Durch einen sogenannten Anwendungserlass zur Abgabenordnung sollen Finanzämter künftig nicht-gewinnorientierte journalistische Angebote einfacher kategorisieren und anerkennen dürfen. Dadurch werden steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige journalistische Initiativen ermöglicht. Nach Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern liegt das Vorhaben nun zur Endabstimmung beim zuständigen Finanzministerium.

Ich persönlich sehe angesichts der großen Meinungsbreite in unserer pluralen Medienlandschaft bislang keinen Grund zur Sorge, dass nicht kritisch genug über den Rechtsextremismus berichtet würde.