Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Emilia Fester
Antwort ausstehend von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Patrick Schnieder
Antwort 16.01.2025 von Patrick Schnieder CDU

Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.

Portrait von Sebastian Münzenmaier
Antwort 15.01.2025 von Sebastian Münzenmaier AfD

Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.

Portrait von Robert Habeck
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN