Frage von Harald K. • 14.01.2025
Frage von Willy K. • 14.01.2025
Frage von Maria V. • 14.01.2025
Frage von Andreas W. • 13.01.2025
Antwort 16.01.2025 von Patrick Schnieder CDU
Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Frage von Hans G. • 13.01.2025
Antwort 15.01.2025 von Sebastian Münzenmaier AfD
Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.
Frage von Jens K. • 13.01.2025
