Frage von Harald K. • 14.01.2025

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Frage von Willy K. • 14.01.2025

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Frage von Maria V. • 14.01.2025

Antwort ausstehend von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage von Andreas W. • 13.01.2025

Antwort von Patrick Schnieder CDU • 16.01.2025
Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Frage von Hans G. • 13.01.2025

Antwort von Sebastian Münzenmaier AfD • 15.01.2025
Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.
Frage von Jens K. • 13.01.2025

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN