
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.

Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird. Ich betone, dass die Datenerhebung des Staates nur mit rechtsstaatlichen Grundlagen und immer streng auf einen Zweck begrenzt möglich sein darf.

Einige Ihrer Anmerkungen konnten von uns erfolgreich in den Verhandlungen berücksichtigt werden, zum Beispiel werden Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Die dreimonatige Wartefrist ist jedoch geblieben.

Ich freue mich sehr darüber, dass wir es in den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz geschafft haben, die Datenweitergabe zu verhindern und den Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen

Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr

Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.