
Darüber hinaus habe ich bisher keinerlei Einflussnahmeversuche seitens der Bundesregierung auf das Verfahren wahrgenommen und würde diese auch nicht für sinnvoll oder erfolgversprechend erachten.

Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.


Wir müssen die AfD bekämpfen, sie zielt auf eine Spaltung der Gesellschaft und ist teils menschenverachtend. Ein Parteiverbot ist aber nicht die richtige Lösung

Gleichzeitig sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren hoch. Die dafür zuständigen Behörden müssen genau beobachten, inwiefern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.