
Ohne die sicherheitspolitischen Bedenken und Fragen der Strafbarkeit zu klären, kann der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.

Es braucht dazu ein aus der Nationalen Sicherheitsstrategie abgeleitetes Gesamtkonzept.

Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut, und ich teile Ihre Auffassung, dass die ‚Alternative für Deutschland‘ eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt.

Ein Parteiverbotsverfahren allein wird die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Trotzdem ist eine sorgfältige Prüfung der Handlungsoptionen nun geboten.

Es ist wichtig, für unsere Demokratie, für Freiheit, friedliches Zusammenleben und Offenheit einzustehen – das tun jetzt mehr Menschen denn je.

Es geht aber in dieser Frage nicht um persönliche Eindrücke sondern um handfeste Beweise, die es benötigt. Diese werden vor allem vom Verfassungsschutz gesammelt. Dessen Einstufung der AfD-Landesverbände in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ deuten ebenfalls in eine klare Richtung.