
Die SPD-Bundestagsfraktion und ich setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse bzw. belastbaren Beweise aus dieser Beobachtung abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.

Die Entwicklungszusammenarbeit kann effektiv neben innenpolitischen Maßnahmen verfolgt werden, anstatt als bloßes "Entweder-Oder". Als Geberland ziehen wir auch klare Vorteile aus der Zusammenarbeit mit Nehmerländern, da sie verstärkte kulturelle, wirtschaftliche und politische Kooperationen ermöglicht.

Einem AfD-Verbotsverfahren stehe ich dennoch skeptisch gegenüber. Das hat einfache Gründe, die ich Ihnen auch gerne darlege.

Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Nationalsozialismus erlebt und hatten zum Ziel, rechtsextreme Politik dauerhaft zu bekämpfen. Deswegen haben sie uns das Werkzeug des Parteiverbotes gegeben und wir sind es ihnen schuldig, nun zu prüfen, ob ein Parteiverbot der AfD möglich wäre.

Es ist gut, dass die Mittel für das Ministerium für Verkehr und Digitales nochmal erhöht worden sind und die Regionalisierungsmittel nicht gekürzt wurden.