

Beiträge müssen allerdings höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Bei geringen Einkünften müssen freiwillig Versicherte in der Regel (wenigstens) einen Mindestbeitrag zahlen, der aus einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahme berechnet wird.

Der Beitrag für die Krankenkasse für freiwillig Versicherte ergibt sich aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen. Bei freiwillig Versicherten ist das Arbeitseinkommen nicht die alleinige Grundlage, sondern es wird die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" herangezogen.

Opfer von Gewalttaten haben bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 unter anderem eine monatliche Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Diese wurde jährlich entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung geändert hat.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage verfassungsgemäßer Besoldung ist ein Aspekt des öffentlichen Dienstrechts

Wie ich hier schon oft geschrieben habe, dauern die Arbeit am Gesetzentwurf und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung weiter an