
Eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes [...] ist derzeit nicht geplant. So eine Sonderregelung würde die Regelungssystematik des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durchbrechen, das sich an vergleichbaren Situationen im Verbandsrecht orientiert.

vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.

Der Staat übernimmt keine Kosten für diesen Streckbetrieb.

Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.

Auch hier bin ich der festen Überzeugung, dass es Lebenssituationen gibt, in denen ein Sozialleistungsbezug gerechtfertigt ist und kein Einbürgerungshindernis darstellen sollte. Ich habe mich in den Verhandlungen dementsprechend auch dafür eingesetzt, dass auch für Menschen mit Bürgergeld-Bezug im Einzelfall die Einbürgerung möglich ist.

Bewerben können Sie sich auch jetzt schon. Ab dem 27. Juni gelten die neuen Regelungen.