
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.


eben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.


Dennoch habe ich mich nach sorgfältiger Abwägung der Stimme enthalten, und zwar im Wesentlichen aus vier Gründen:

Das Kernanliegen des SBGG unterstütze ich. Regelungen, die z.B. den Kriegsfall oder das Kindeswohl betreffen, finde ich schwierig, deshalb Enthaltung.