
Sehr geehrter Herr W.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.


Ein sofortiges Verbot der Anbindehaltung wird es aus dem Grund nicht geben, da die betroffenen Landwirt:innen Zeit zum Umrüsten ihrer Betriebe benötigen.


Leider sind Volksabstimmungen auf Bundesebene zu einem solchen Thema im Grundgesetz nicht vorgesehen. Eine Leerstelle, die die Linke seit Jahren beklagt und gern gefüllt sehen würde beispielsweise durch die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen.

Zumindest bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel unter der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben („Direktmandate“)