Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage-Entscheidungen)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt Regeln zu zukünftigen Triage-Entscheidungen auf Intensivstationen fest. Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die empfahl den Entwurf anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
366
Dagegen gestimmt
284
Enthalten
5
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Kevin LeiserKevin LeiserSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der HavelSonja EichwedeSPD60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Nicht beteiligt
Ein Foto des Kandidaten Erik von MalottkiErik von MalottkiSPD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Fabian FunkeFabian FunkeSPD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MehltretterAndreas MehltretterSPD214 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Adis AhmetovicAdis AhmetovicSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.

Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.

Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.