
(...) Das muss entsprechend geahndet und unterbunden werden. Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über Pseudo-Behandlungen zur „Umpolung“ verstärkt und insbesondere an Kinder- und Jugendliche gerichtet werden. Das aus nachvollziehbaren Gründen geforderte gesetzliche Verbot dieser - wie auch gegebenenfalls anderer medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbarer - Behandlungsangebote wäre rechtlich jedoch nicht durchsetzbar. (...)


(...) Ja, es gibt Regionen in Deutschland, da greift die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht. (...) So darf die Miete nach einer Modernisierung grundsätzlich um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. (...)

(...) Selbstverständlich handelt es sich bei Homosexualität nicht um eine Krankheit. Insofern ist auch keinerlei Therapie nötig. (...)

(...) Homosexualität ist keine Krankheit. Homosexualität muss und darf somit auch in keiner Form behandelt werden. (...)
