
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Der Bundestag gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Nach § 45 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kommt es zur Feststellung der Beschlussfähigkeit durch einen sogenannten "Hammelsprung" nur, wenn die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion bezweifelt wird und zusätzlich vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird. (...)

(...) vielen Dank für Ihren Zuspruch und Ihre nette Mail, über die ich mich sehr gefreut habe. (...)

(...) Oktober hat mich erreicht. Da eine Mehrheit meiner Partei ohnehin anderer Auffassung ist, können Sie sie weiterhin wählen, denn sie wird sich – so wie Sie es wünschen – für den Tierschutz einsetzen. Letztlich geht es wissenschaftlich darum, wie Tier so artgerecht wie möglich gehalten werden können. (...)

(...) bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetz geht es hinsichtlich der Leistungsverpflichteten um das Einkommen, nicht das Vermögen. Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen. (...)

(...) Damit wir die Anfrage bearbeiten können, senden Sie bitte diese an das Bundestagsbüro von Herrn Rupprecht. (...)
