Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission "IRINI" im Mittelmeer

Der von der Bundesregierung eingebrachte Antrag sieht eine Verlängerung der Bundeswehr am EU-Mittelmeer-Einsatz vor. Die EU-Mission "Irini" im Mittelmeer soll den Seeraum überwachen und das Waffenembargo gegen Libyen kontrollieren. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des federführenden Auswärtigen Ausschusses.

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Dafür gestimmt
419
Dagegen gestimmt
142
Enthalten
48
Nicht beteiligt
100
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dafür gestimmt

Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine Beteiligung der Bundeswehr an dem durch die Europäische Union veranlassten Einsatz von Streitkräften im Mittelmeer. Die durch die Europäische Union geführte militärische Krisenbewältigungsoperation "EUNAVFOR MED IRINI" ist der Nachfolger der EU-Mission "SOPHIA".

Rechtlich erfolge der Einsatz auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UN) von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See und Luftweg, sowie auf Grundlage verschiedener UN-Resolutionen, zuletzt Nr. 2526 aus dem Jahr 2020. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Eingesetzt werden insgesamt bis zu 300 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 31,7 Millionen Euro für den Zeitraum bis zum 30. April 2022.