
Sehr geehrter Herr Sjurtz,

(...) Unter dem Stichwort Netzneutralität wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Netzbetreiber bei der Übertragung von Daten in ihren Netzen Unterschiede machen dürfen. Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete - unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben. (...)

(...) Netzneutralität hat die heutige offene und freie Netzarchitektur erst ermöglicht. Die Netzneutralität ist grundlegend für die demokratische und innovative digitale Gesellschaft. Eine Einschränkung der Netzneutralität würde dem „Zwei-Klassen-Netz“ Tür und Tor öffnen. (...)


(...) Im Grundgesetz ist die Möglichkeit einer Neugliederung des Bundesgebietes in Artikel 29 Abs. 1 GG geregelt. (...)

(...) Zunächst einmal ein Blick darauf, warum die Netzentgelte steigen und wo: Viele Netzbetreiber haben in den letzten Dekaden wenig in die Erhaltung und den Ausbau ihrer Netze investiert. In anderen Regionen, vor allem im Osten Deutschlands, haben die Betreiber nach der Wiedervereinigung die Netze modernisieren müssen. (...)