
Sehr geehrter Herr Stößer,
aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls von Frau Alpers erlaube ich mir, auf die Positionen der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Thema Störerhaftung zu verweisen:

(...) es tut sich etwas in dieser Sache: Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist ein Gesetzentwurf, der sich der Problematik der offenen WLAN-Netze annimmt, erarbeitet worden. Vor einigen Tagen ist dieser Entwurf der EU-Kommission zugestellt worden, damit diese das Vorhaben der Bundesregierung unter europarechtlichen Gesichtspunkten prüft und vorab genehmigt. (...)

(...) Eine steigende Verbreitung von Netzanbindungen durch Privatpersonen und Freifunkinitiativen, die ihren Anschluss bereitwillig mit anderen teilen, wird so blockiert. Damit konterkariert die Bundesregierung ihre Ausbauziele beim schnellen Internet. Vor allem Freifunk kann ein Mittel sein, Menschen digitale Teilhabe zu ermöglichen. (...)

(...) Ähnlich wie die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD, unterstütze ich eine schnelle Änderung des Telemediengesetzes, die klarstellt, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. (...) Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass in „den Städten die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote“ geschaffen werden sollen. (...)

(...) Ich kann Ihnen aber bereits heute versichern, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzt, dass künftig gewerbliche und private Anbieter von WLAN-Netzen nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, wenn Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Alle anderen Dienstanbieter, insbesondere private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. (...)

(...) Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, Rechtssicherheit für Betreiber und Nutzer offener WLAN-Netze zu schaffen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. (...)