
(...) Das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein wird jedoch verboten. Die einzigen Ausnahmen bilden hier wissenschaftliche Probebohrungen, von denen es bundesweit höchstens vier geben darf und die mit strengsten Auflagen versehen sind. (...)

(...) 3.) Ich halte den Einsatz der Frackingtechnik nur für zulässig, wenn davon keinerlei Gefährdung für Mensch oder Natur ausgeht. Das schließt ein, dass nur noch solche Frackfluide verwandt werden dürfen, die allenfalls schwach wassergefährdend sind, was wohlgemerkt bedeutet, dass es sich dabei nicht um giftige Stoffe handelt, sondern auch übermäßiges Salz eine solche Einstufung rechtfertigt und wir der Industrie vorschreiben müssen, den Greenfrack zu entwickeln, also eine Substanz, die überhaupt nicht mehr wassergefährdend ist. (...)

(...) Ich bin dafür, Fracking nicht weiter zu verfolgen. (...) Ich erwarte von der Frackingtechnologie keinen Beitrag zum Erfolg der Energiewende. (...)

Sehr geehrter Herr Dietrich,

(...) Andererseits drohen durch den Missbrauch der Leiharbeit Verdrängungseffekte und Lohndruck. (...) - Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher; (...)
